- Mitgliedschaft in der Erfurter
Wohnungsbaugenossenschaft „Borntal“ eG
- Die Mitglieder sind durch ihre Geschäftsanteile Miteigentümer und Träger
der Genossenschaft. Unsere Genossenschaft hat gegenwärtig über
1.680 Mitglieder. Jedes Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil
beträgt 150,00 Euro.
Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft und die Übernahme weiterer Geschäftsanteile. Die Anzahl richtet sich nach der Wohnfläche der bereitgestellten Wohnung.
Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung sichert grundsätzlich ein lebenslanges Nutzungsrecht für das Mitglied.
- Mitglied werden kann jede natürliche Person bzw. Personengesellschaften und juristische Personen. Hierzu bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei der Aufnahme ist ein angemessenes einmaliges Eintrittsgeld zu zahlen, über dessen Höhe Vorstand und Aufsichtsrat beschließen. Dies beträgt gegenwärtig 25,00 Euro.
Der Beitritt zur Genossenschaft, die Geschäftsanteile sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in einem verbindlichen Regelwerk – unserer SATZUNG – festgelegt.
Die Satzung regelt auch die Beendigung der Mitgliedschaft u. a. durch Kündigung des Mitgliedes, Tod oder Übertragung des Geschäftsguthabens.